Druckvorschriften für Effekten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für den Druck von Wertpapieren wurden in Form der "Gemeinsame Grundsätze der deutschen Wertpapierbörsen für den Druck von Wertpapieren" am 13.10.1991 (zuletzt geändert am 17.04.2000) Regelungen in Form von Richtlinien festgelegt. Die Druckausstattung der Wertpapiere muss einen ausreichenden Schutz vor Fälschung (z.B. über Guillochen) bieten und eine sichere Abwicklung des Wertpapierverkehrs ermöglichen. Des Weiteren wurden u. a. detaillierte Vorgaben zu Format, Aufbau und Gestaltung festgelegt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
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