Eigenvorsorge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eigenanteil des Vorsorgesparers, der auf der Grundlage des Altersvermögensgesetzes eine private Altersvorsorge (mit staatlicher Förderung) zur Erlangung eines Anspruchs auf Riesterrente anspart. Die Altersvorsorge setzt sich aus dem Eigenbeitrag und einer staatlichen Förderung zusammen. Die Eigenvorsorge beträgt mind. 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Bleibt der Vorsorgesparer mit seinen Sparleistungen unterhalb des Mindesteigenbeitrags, wird die von den persönlichen Verhältnissen abhängige Altersvorsorgezulage anteilig gekürzt.
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