Interventionskurs
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Devisenkurs, der in einem Festkurssystem mit Bandbreiten einen Niedrigst- und Höchstkurs darstellt. Wird er erreicht, sind die Zentralbanken zu einer Intervention am Devisenmarkt verpflichtet. Die Zentralbank des Landes mit der (zu) hoch bewerteten Währung (der Kurs der ausländischen Währung am heimischen Devisenmarkt befindet sich am unteren Interventionspunkt, der Kurs der eigenen Währung am ausländischen Markt am oberen Interventionspunkt) muss ausländische Währung kaufen und dadurch den Kurs der ausländischen Währung stützen bzw. den Kurs der eigenen Währung im Ausland unter Druck setzen (Devisenzufluss). Die Zentralbank des Landes mit der (zu) niedrig bewerteten Währung muss sich entsprechend umgekehrt verhalten (Devisenabfluss).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Carry Trade
Clearingpflicht
Devisenbewirtschaftung
Devisengeschäft
Devisenhandel
Devisenkassageschäft
Devisenkassakurs
Devisenoption
Geldmarktgeschäfte
Intervention am Devisenmarkt
Interventionskurs
Professional Client
Sonderziehungsrecht (SZR)
Swap
Swap Spread
Swapsatz
Währungsrisiko
Währungsswap
fester Wechselkurs
zentraler Kontrahent
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Interventionskurs
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eingehend
Interventionskurs
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