Europäisches Währungssystem (EWS)
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1. Charakterisierung: 1979 eingeführtes System für eine engere währungspolitische Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel, eine stabile Währungszone in Europa zu schaffen, d.h. v.a. die Schwankungen zwischen den Wechselkursen der beteiligten Währungen zu verringern. Mit Beginn der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1.1.1999 hat das EWS aufgehört zu existieren. Seither werden die Wechselkursbeziehungen zwischen den 19 Staaten der EU, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen (Eurosystem, Art. 282 I 2 AEUV), und den nicht teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, als Wechselkursmechanismus II (WKM II) bezeichnet (manchmal auch als EWS II). Am WKM II nimmt derzeit nur Dänemark teil; eine Teilnahme der übrigen EU-Mitgliedstaaten ist offen (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Ungarn) oder wird (wie von Dänemark und Großbritannien) nicht angestrebt. Das EWS beruhte auf verschiedenen Rechtsakten, v.a. auf einem Abkommen zwischen den Zentralbanken der EG-Mitgliedstaaten vom 13.3.1979. Vorläufer des EWS war der 1972 geschaffene Europäische Wechselkursverbund („Währungsschlange”).
2. Wechselkurs- und Interventionsmechanismus: Zentrales Element des EWS war ein System fester, aber anpassungsfähiger Leitkurse von Währungen zueinander (bilaterale Leitkurse), z.B. 100 FF = 29,191 DM; gegenüber Währungen dritter Länder schwankten hingegen die Wechselkurse frei (Blockfloating, Gruppenfloating). Die Festlegung der bilateralen Leitkurse ergab ein Paritätengitter, und es wurden so automatisch auch ECU-Leitkurse fixiert (z.B. 1 ECU = 1,953 DM). Um die bilateralen Leitkurse bestanden bis zum 2.8.1993 Bandbreiten von ± 2,25 Prozent als Regel und ± 6 Prozent als Ausnahme; Letzteres war zeitweise für die italienische sowie für die spanische und portugiesische Währung der Fall. Das Unterbleiben gesamtwirtschaftlich angezeigter Leitkursanpassungen führte im September 1992 zum Ausscheiden Großbritanniens und Italiens (Wiedereintritt am 25.11.1996) aus dem EWS-Wechselkursmechanismus. Erneute massive spekulative Attacken Mitte 1993 gaben dann Anlass zu einer allgemeinen Erweiterung der Bandbreiten auf ± 15 Prozent. Jedoch hielten die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland im bilateralen Verhältnis ihrer Währungen an der „alten” Marge von ± 2,25 Prozent fest.
Innerhalb der Bandbreiten durften die Wechselkurse der beteiligten Währungen am Devisenmarkt schwanken, ohne dass die Zentralbanken zum Eingreifen verpflichtet waren. Erreichten die Marktkurse die oberen oder unteren Interventionspunkte zwischen zwei oder mehr EWS-Währungen, wurde eine Interventionspflicht der betroffenen Zentralbanken ausgelöst (Intervention am Devisenmarkt). Ende 1998 nahmen mit Ausnahme von Großbritannien und Schweden alle EU-Mitgliedstaaten am Wechselkursmechanismus teil.
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Interne Verweise
Europäisches Währungssystem (EWS)
- Ankerwährung
- Euro
- Euro-Umrechnungskurse
- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
- Europäische Währungseinheit (ECU)
- Europäisches Währungssystem (EWS)
- Gruppenfloating
- internationale Liquidität
- Internationale Währungsordnung
- Konvergenzkriterien
- Numéraire
- Realignment
- Wechselkursmechanismus II
- Wechselkurspolitik
- Wechselkursregelungen im IWF
- Wechselkurssystem
- Wochenausweis der Europäischen Zentralbank
- Währungskorb
- Währungsschlange
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- Bandbreite
- Devisenmarkt
- ECU
- Europäische Union (EU)
- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
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- Wechselkurs
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- Zentralbank