externes Rechnungswesen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil des Rechnungswesens, dem die Aufgabe zukommt, gegenüber den Stakeholdern einer Unternehmung, bes. Anteilseignern, Gläubigern, Arbeitnehmern und der allgemeinen Öffentlichkeit, Rechnung zu legen (Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion). Dazu zählen der Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang), sowie der Lagebericht und die Finanzbuchführung.
Vgl. auch Rechnungslegung der Kreditinstitute.
Gegensatz: internes Rechnungswesen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Eigenkapital
Einheitsbilanz
Einzelbewertungsprinzip
Einzelwertberichtigung
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Ertrag
Eventualverbindlichkeit
Feststellung des Jahresabschlusses
Finanzanlagevermögen
Finanzergebnis
Geschäftsergebnis
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute
Going-Concern-Prinzip
Grundstücke und Gebäude
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Handelsbuch
Handelsergebnis
Herstellungskosten
gemildertes Niederstwertprinzip
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