Filiale
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtlich unselbstständiger Teil (Zweigstelle, Niederlassung) eines Unternehmens, bei Banken oft auch als Geschäftsstelle bezeichnet. Die Filiale eines kaufmännischen Handelsgewerbes/Unternehmens wird im Handelsregister am Ort der Niederlassung eingetragen (§§ 13 ff. HGB).
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