Frachtbriefdoppel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausfertigung des Frachtbriefes, die dem Absender als Beweisurkunde dient und ihm ein nachträgliches Verfügungsrecht über die rollende Ware gibt (CIM-Frachtbrief, CMR-Frachtbrief, Luftfrachtbrief).
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