Gelddarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in § 1 I 2 Nr. 2 KWG für ein bestimmtes Bankgeschäft i.S. des KWG, nämlich das Kreditgeschäft i.S. des KWG, verwendete Kennzeichnung für die Hingabe von Bargeld oder Giralgeld durch ein Kreditinstitut an einen Kunden (Darlehensvertrag). Die Gewährung von Gelddarlehen kann auch von einer Nichtbank an eine andere erfolgen; um ein verbotenes Bankgeschäft nach KWG würde es sich hierbei erst handeln, wenn ohne Erlaubnis nach § 32 KWG Gelddarlehen gewerbsmäßig oder in einem Umfang gewährt würden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
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