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Revision von Giralgeld vom 30.10.2018 - 17:35

Giralgeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Buchgeld, Kreditgeld; jederzeit fällige Guthaben (Sichteinlagen), die auf Konten bei Kreditinstituten (für Zahlungsverkehrszwecke) zur Verfügung stehen, einschließlich Zentralbankguthaben (Bankengeld). Zum Giralgeld zählen auch durch Kreditgewährung bereitgestellte Mittel. Giralgeld ist rechtlich eine Forderung, nämlich der Auszahlungsanspruch des Kontoinhabers gegenüber einem Kreditinstitut, kein gesetzliches Zahlungsmittel, wohl aber ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel. Spareinlagen und Termineinlagen sind kein Giralgeld. Giralgeld stellt die heute bedeutendste Form von Geld dar und bildet wegen der den Kreditinstituten zur Verfügung stehenden Kreditschöpfungsmöglichkeiten (Geldschöpfung) ein wichtiges Geldaggregat. Entsprechend international gebräuchlichen Abgrenzungen rechnet die Deutsche Bundesbank die Summe aus Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Kreditinstitute) und Sichteinlagen von inländischen Nichtbanken bei Kreditinstituten zur sog. Geldmenge M 1. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bestehen die für die Wirtschaft relevanten Geldbestände also aus Bargeld und Giralgeld. Unter der Zielsetzung der Geldwertstabilität müssen Zentralbanken daher auch für die Knapphaltung des Giralgelds Sorge tragen. Als nicht verkörperte Geldform bedarf das Giralgeld der Sichtbarmachung. Dies geschieht durch Erfassung der Zahlungsvorgänge auf Konten. Zur Übertragung von Giralgeld werden bestimmte Instrumente des Zahlungsverkehrs (wie Scheck, Überweisung und Lastschrift) benutzt. Auch die Verwendung einer Kreditkarte führt Giralgeldbewegungen herbei. -- In der Schweiz zielt eine Eidgenössische Volksinitiative darauf ab, die Bildung von Giralgeld zu unterbinden. Dann dürfte nur noch die Zentralbank Bargeld und Buchgeld in Umlauf bringen ("Vollgeld").

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