Händlerevidenzzentrale
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
hat innerhalb des GeldKarten-Systems die Aufgabe, die von den an dem GeldKarten-System teilnehmenden Händlern, den GeldKarten-Akzeptanten, elektronisch eingereichten GeldKarten-Umsätze zu überprüfen und die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs benötigten Daten aufzubereiten. Die Umsätze werden der Bank des Händlers zur Weiterverbuchung an den GeldKarten-Händler gutgeschrieben.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Händlerevidenzzentrale
ausgehend