Haussammelverwahrung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Art der Sammelverwahrung von Wertpapieren, bei welcher die Wertpapiere anstelle der Sammelverwahrung durch die Wertpapiersammelbank im Haus des Kreditinstituts selbst und ungetrennt von seinen eigenen Beständen oder denen Dritter verwahrt werden. Kundenwertpapiere dürfen vom Verwahrer nur aufgrund einer ausdrücklichen und schriftlichen Ermächtigung des Hinterlegers in die Haussammelverwahrung genommen werden (§ 5 I DepotG). Die Haussammelverwahrung ist allerdings kaum noch üblich.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
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