HVPI
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Abk. für Harmonisierter Verbraucherpreisindex; in der Europäischen Union (EU) seit 1997 verwendeter, in allen Mitgliedstaaten auf dieselbe Weise abgegrenzter Index zur Erfassung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte.
Die Berechnung erfolgt monatlich nach vereinbarten Richtlinien durch die nationalen statistischen Ämter. Die nationalen Angaben werden an EUROSTAT weitergeleitet und dort auf die Einhaltung der Richtlinien geprüft. Auf Basis der nationalen HVPI wird von EUROSTAT der Europäische Verbraucherpreisindex (EVPI) berechnet, ein Maß für die durchschnittlich gewichtete Inflationsrate (Inflation) der EU-Mitgliedstaaten.
Von Bedeutung sind HVPI und EVPI nicht nur für die Konvergenzprüfung (Konvergenzkriterien) und die Geldpolitik des ESZB. Vielmehr sollten sie immer bei einem Inflationsvergleich zwischen EU-Ländern herangezogen werden.