inkongruente Deckung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach § 131 InsO anfechtbare Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte. Anfechtbar ist die inkongruente Deckung jedoch nur, wenn die Rechtshandlung innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist (§ 131 I Nr. 1-3 InsO). Maßgeblich ist auch, ob der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war oder der Gläubiger von der Benachteiligung der Insolvenzgläubiger Kenntnis hatte.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Drittschuldnererklärung
Insolvenz
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Insolvenzverwalter
Massearmut
Masseverbindlichkeiten
Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von Grundpfandrechten
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Vorpfändung
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
geringstes Gebot
inkongruente Deckung
eingehend
inkongruente Deckung
ausgehend