Investmentfondsanteil-Sondervermögen
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Die Legaldefinition des Begriffs „Investmentfondsanteil-Sondervermögen“ befand sich in § 25k Kapitalanlagegesellschaftengesetz (KAGG). Hierbei handelte es sich um eine durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAG) geschaffene Möglichkeit, das bei ihnen eingelegte Geld in Anteilen von Sondervermögen einer oder mehrerer anderer Investmentfonds oder in ausländischen Investmentanteilen anzulegen. Das KAGG unterschied dabei zwischen Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs-, Investmentfondsanteil-, Grundstücks-, Altersvorsorge- sowie gemischten Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen. Mit Inkrafttreten des Investmentgesetzes (InvG) zum 1. Januar 2004 wurde sowohl die Legaldefinition des Begriffs als auch die bis dato geltende Unterscheidung aufgehoben. Seit dem 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die nationale Rechtsgrundlage für Verwalter von Investmentfonds und ersetzt das InvG. Fortan werden die bisher als KAG bezeichneten Verwalter von Investmentvermögen als Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) bezeichnet.