Direkt zum Inhalt

kleine AG

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aktiengesellschaft (AG), für die das Aktiengesetz seit 1994 aufgrund ihrer geringen Größe Erleichterungen enthält, um die Unternehmensrechtsform der AG auch für mittelständische Unternehmen attraktiv zu machen. Einen einheitlichen Typus der kleinen AG gibt es nicht, die notwendige geringe Größe wird jeweils anhand verschiedener Kriterien festgestellt (z.B. Zahl der Gesellschafter, fehlende Börsennotierung - s. § 3 II AktG -, namentliche Bekanntheit der Aktionäre, Zahl der Arbeitnehmer).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "kleine AG"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap kleine AG Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kleine-ag-59207 node59207 kleine AG node55500 Aktiengesetz (AktG) node59207->node55500 node62222 verbundene Unternehmen node62222->node55500 node59324 Konzern node59324->node55500 node59120 Kapitalherabsetzung node59120->node55500 node56744 Cooling-Off-Periode node56744->node55500
    Mindmap kleine AG Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kleine-ag-59207 node59207 kleine AG node55500 Aktiengesetz (AktG) node59207->node55500

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete