Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kommanditrevers vom 24.10.2018 - 13:25

Kommanditrevers

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ersatzsicherheit im Kreditgeschäft, mit der ein Kommanditist die verbindliche Zusage gibt, seine Kommanditeinlage nicht zu vermindern, Gewinne nicht zu entnehmen und an die Kommanditgesellschaft (KG) gewährte Darlehen nicht zurückzufordern, solange Kreditforderungen bestehen. Der Kommanditrevers beinhaltet auch die Verpflichtung des Kommanditisten, eine Übertragung (Abtretung) oder Verpfändung seiner Kommanditeinlage und seines Darlehens an Dritte zu unterlassen. Der Kommanditrevers ist keine bankmäßige Kreditsicherheit. Er entbindet das Kreditinstitut nicht von der Pflicht, die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG zu verlangen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com