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Revision von Konditionsbeitrag vom 22.10.2018 - 11:21

Konditionsbeitrag

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    Der Konditionsbeitrag ist eine spezifische periodische Kundengeschäftsprämie, die den (absoluten) Zinsvorteil eines Kredits oder einer Einlage gegenüber einem alternativ möglichen laufzeitkongruenten Geschäft am Geldmarkt oder Kapitalmarkt (GKM) anzeigt. Der Konditionsbeitrag eines Kreditgeschäfts wird berechnet, indem das in der jeweiligen Periode effektiv gebundene Volumen mit der Differenz aus vereinbarter Effektivzinskondition und dem bei Geschäftsabschluss gültigen Zinssatz des äquivalenten GKM-Geschäfts (Konditionsmarge) multipliziert wird. Analog ergibt sich ein positiver Konditionsbeitrag eines Einlagengeschäfts, wenn der GKM-Zinssatz größer ist als der Einlagenzinssatz. Die Steuerungsrelevanz des in der periodenorientierten Margenkalkulation berechneten Konditionsbeitrags wird teilweise kontrovers diskutiert (Marktzinsmethode).

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