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Kreditauskunft
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Das Original: Gabler Banklexikon
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1. bei Firmenkunden: Information über die Kreditwürdigkeit des Firmenkunden.
Arten:
a) Selbstauskunft des Kunden unter Vorlage aller wichtigen Unterlagen (Jahresabschlüsse, Planzahlen, Steuerbescheide, Vermögensaufstellungen etc.),
b) Inanspruchnahme von Referenzen von anderen Banken, Kunden, Lieferanten,
c) Einsichtnahme in öffentliche Register wie Handels-, Genossenschafts-, Vereins-, Schiffs- und Güterrechtsregister, in Grundbücher sowie in Schuldnerverzeichnisse (Insolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherungen im betreffenden Amtsgerichtsbezirk),
d) Auskünfte von Wirtschaftsorganisationen, Industrie- und Handelskammern, Verbänden, Konsulaten und Außenhandelsstellen,
e) Kreditauskunft von Kreditschutzvereinen und Gläubigerschutzvereinen,
f) Kreditauskunft von gewerbsmäßigen Auskunfteien (Bürgel, Creditreform, Schimmelpfeng).
2. Bei Privatkunden: Information über die Kreditwürdigkeit des Privatkunden.
Arten:
a) Selbstauskunft des Kunden anhand eines normierten Formulars unter Beifügung aktueller Vermögens- und Einkommensunterlagen,
b) Einsichtnahme in öffentliche Register wie das Güterrechtsregister, in Grundbücher sowie in Schuldnerverzeichnisse (Insolvenzverfahren, Eidesstattliche Versicherungen im betreffenden Amtsgerichtsbezirk),
c) Kreditauskunft von gewerbsmäßigen Auskunfteien, insbesondere der SCHUFA.
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