Schuldnerverzeichnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliches jedermann zugängliches Register über vermögenslose Schuldner, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können. Das Schuldnerverzeichnis wird von allen Bundesländern gemeinsam online geführt (gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder). Die Eintragung in dieses Verzeichnis erfolgt auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts insbesondere nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner (zum Inhalt des Schuldnerverzeichnis. § 882b ZPO).
Weblinks
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
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Bill of Exchange
Borrowing-Base-Finanzierung
Covenants
Debt-Equity-Swap
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Geldmarktkredit
Gewährleistungsgarantie
Haircut
Kreditfazilität
Kreditprovision
Kreditsicherheit
Kreditsicherungsgarantie
Non Recourse Financing
Patronatserklärung
Total Return Swap
dingliches Vorkaufsrecht
fiduziarische Sicherheiten
gezogener Wechsel
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