Leistungsgarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankgarantie, die den Besteller (Garantienehmer) für den Fall schützen soll, dass der Unternehmer (Garantieauftraggeber) bestimmte vertragliche Leistungen (z.B. Bauleistungen, Montageleistungen) nicht erbringt (Bankgarantien im Außenhandel). Die Garantie beläuft sich wie die Liefergarantie i.d.R. auf fünf bis zehn Prozent des Vertragswerts.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankspesen
Bill of Exchange
Borrowing-Base-Finanzierung
Covenants
Debt-Equity-Swap
Full Recourse Financing
Geldmarktkredit
Gewährleistungsgarantie
Haircut
Kreditfazilität
Kreditprovision
Kreditsicherheit
Kreditsicherungsgarantie
Non Recourse Financing
Patronatserklärung
Total Return Swap
dingliches Vorkaufsrecht
fiduziarische Sicherheiten
gezogener Wechsel
syndizierter Kredit
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