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Mantelzession
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synonym Mantelabtretung; Sicherungsabtretung, durch die sich der Sicherungsgeber grundsätzlich verpflichtet, nach einer gemäß dem Sicherungsvertrag beizufügenden Aufstellung oder anliegender Rechnungsdurchschriften spezifizierte, bestehende oder künftige Forderungen an den Sicherungsnehmer abzutreten (zu zedieren). Die Abtretung künftiger Forderungen wird regelmäßig erst wirksam, sobald dem Sicherungsnehmer weitere Aufstellungen oder Rechnungsdurchschriften übermittelt werden.
Der Unterschied zur Globalzession liegt darin, dass die Mantelzession hinsichtlich künftiger Forderungen regelmäßig nicht als echte Abtretung und damit als Verfügungsgeschäft, sondern nur als Verpflichtungsgeschäft (obligatorischer Vertrag) anzusehen ist. Die Praxis bevorzugt daher die Globalzession.
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