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Revision von Mobiliarpfandrecht vom 12.11.2018 - 18:49
Mobiliarpfandrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandrecht an einer beweglichen Sache, das entweder durch Verpfändungs-Vertrag (Vertragspfandrecht, Faustpfandrecht; vgl. §§ 1204 ff. BGB) oder durch Gesetz (gesetzliches Pfandrecht, § 1257 BGB) entsteht.
Sonderfall: Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen.
Gegensatz: Grundpfandrecht.
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