Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandrecht, das zu seiner Entstehung eine Eintragung in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen erfordert (geführt beim Amtsgericht Braunschweig für Luftfahrzeuge, die in der Luftfahrzeugrolle beim Luftfahrt-Bundesamt eingetragen sind). Das Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen ist rechtlich ähnlich wie die Schiffshypothek ausgestaltet (§ 5 LuftfzG).
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