Namenspfandbrief
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandbrief, der auf den Namen des Erst- oder Zweiterwerbers lautet. Namenspfandbriefe werden nur in großen Abschnitten (z.B. zehn Mio. Euro) ausgegeben und i.d.R. bei institutionellen Anlegern untergebracht. Sie müssen ähnlich wie Schuldscheindarlehen bei Kursrückgängen nicht abgeschrieben werden. Gängige Form des Namenspfandbriefes ist die Namensschuldverschreibung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
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