Organschaftserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ersatzsicherheit im Kreditgeschäft, bei der sich eine Obergesellschaft in einem Konzern verpflichtet, einen mit einer Untergesellschaft bestehenden Ergebnisübernahmevertrag nicht ohne Zustimmung der kreditgebenden Bank aufzulösen oder zu ändern. Die Bank hat der Untergesellschaft einen Kredit gewährt und will mit der Organschaftserklärung erreichen, dass etwaige Verluste der Organgesellschaft durch die Obergesellschaft ausgeglichen werden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
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