Postlaufkredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kurzfristiger Kredit, der zwischen Kreditinstituten zur finanziellen Überbrückung von Postlaufzeiten vereinbart wird. Postlaufkredite sind überwiegend im internationalen Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten üblich. Die kreditnehmende Bank deckt den Kredit ab, sobald sie von der kreditgebenden Bank eine briefliche oder telegraphische Mitteilung über die Ausführung von Zahlungen, z.B. aufgrund von Akkreditiven, erhalten hat. Sofern eine bestimmte Frist (i.d.R. 15 Tage) von vornherein zwischen Banken vereinbart wurde, bestimmt die Länge des Postlaufs die Laufzeit des Kredits.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Postlaufkredit
ausgehend