Realisationsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In § 252 I Nr. 4 HGB kodifiziertes Bilanzierungsprinzip. Demnach sind Gewinne und Verluste dann auszuweisen, wenn diese realisiert wurden. Realisationszeitpunkt ist i.d.R. der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Im Gegensatz dazu, sind erkennbare, aber noch nicht realisierte Verluste zu bilanzieren (Imparitätsprinzip). Das Realisationsprinzip stellt im deutschen Recht eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips dar. Dagegen wird das Realisationsprinzip in der angelsächsischen Rechnungslegung als Ausdruck des Periodisierungsgrundsatzes interpretiert (International Financial Reporting Standards (IFRS), US-GAAP).
Vgl. auch Bewertungsgrundsätze.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
Realisationsprinzip
ausgehend
eingehend
Realisationsprinzip
ausgehend