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Risikoarten von Wertpapieren

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Einordnung der "Basisinformationen": An dieser Stelle soll keine umfassende Darstellung der mit dem Erwerb von Wertpapieren verbundenen Risikoarten gegeben werden – weniger aus Raum- als vielmehr aus Praktikabilitätsgründen. Statt dessen wird auf die Informationsschrift der deutschen Kreditwirtschaft „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ verwiesen, die im Rahmen einer "Transparenzoffensive" für die Offenlegung von Risiken für Verbraucher seit den 1990er-Jahren von der Bank-Verlag GmbH für die einzelnen Kreditinstitute und sonstige Interessenten bereitgestellt wird. In ihr werden die Grundlagen, wirtschaftlichen Zusammenhänge und vor allem die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen stehenden Möglichkeiten und Risiken detailliert beschrieben; die Broschüre wird in einheitlicher Form, z.T. auch gekürzter Version von den meisten deutschen Kreditinstituten im Rahmen von Depoteröffnungen ihrer Retail-Kundschaft zur Verfügung gestellt.

    2. Verantwortlichkeiten: Die Federführung und Verantwortung für die "Basisinformationen" lag ursprünglich in den Händen des Zentralen Kreditausschusses und wird nach dessen Umbenennung im August 2011 unter der neuen Bezeichnung "Die Deutsche Kreditwirtschaft" fortgeführt. Dort wird der Text von einem Arbeitskreis in fortlaufender Aktualisierung verfasst. Wichtige Änderungen im Zeitverlauf stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den EU-Richtlinien über Märkte für Finanzinstrumente aus den Jahren 2004 (MiFID I) und 2017 (MiFID II), die 2007 bzw. 2018 in deutsches Recht umgesetzt wurden.

    3. Inhalt: Mittlerweile umfasst die Auflistung der verschiedenen Risikoarten elf allgemeine sog. "Basisrisiken" (anders verstanden als das spezielle Basisrisiko insbesondere bei Zinsfutures) und beachtliche 73 "spezielle Risiken" (z.T. noch mit Unterteilungen) in acht Kategorien von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen (außer Börsentermingeschäften, denen eine gesonderte Broschüre, die "Basisinformationen über Börsentermingeschäfte", gewidmet ist) auf über 50 Seiten. Sie entsprechen im Aufbau den im Rahmen des internen Risikomanagements von Banken erstellten sog. Risikokataloge, auch unter Berücksichtigung von § 316 SolvV (eigene Risikomodelle), in einer besonders ausführlichen Form.

    4. Kritik: Es fällt auf, dass die theoretisch wohl wichtigste Unterscheidung bzgl. Risikoarten, nämlich die in systematische Risiken und unsystematische Risiken, explizit nur auf das spezielle Kursänderungsrisiko bei Aktien bezogen wird. Es ist aber konzeptionell festzuhalten, dass eine derartige Unterscheidung auch bei etlichen anderen Risikoarten tragfähig vorgenommen werden kann und für die Risikosteuerung relevant ist. Weiterhin kann man beanstanden, dass just zentrale Risikoarten, die explizit in § 316 SolvV genannt werden, nicht berücksichtigt werden, und zwar Basis-, Korrelations-, Spread- und nichtlineare Risiken bei Wertpapieren mit Optionselementen. Schließlich wird trotz aller Detailliertheit ein subtiler Risikozusammenhang, der in der jüngeren Zeit große Aufmerksamkeit in Theorie und Praxis erfahren hat, nicht einmal erwähnt: In Modellen der sog. konditionierten Anlage- bzw. Kreditbewertung (vgl. für den Wertpapierbereich Capital Asset Pricing Model, Ziff. 5.b), und Faktormodelle, Ziff. 5), sowie für den Optionsbereich Volatilitätsstrategien, Ziff. 4.d)) stehen nicht mehr die eigentlichen Risikoarten und ihre Stochastik im Vordergrund, sondern vielmehr das Risiko schwankender, einem stochastischen Prozess unterliegender Risikoprämien, die vom Risikoträger gegenüber den Anlegern bzw. Kreditnehmern eingefordert werden (können).

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