Sondersparformen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Kreditinstituten neben Spareinlagen, die sich lediglich durch bestimmte Kündigungsfristen auszeichnen, angebotene Sparformen, darunter z.B. Sparverträge mit Bonus (einmalige Prämie), mit Zinszuwachs (jährlich steigende Zinsen) und Vorzugszinsen (Sonderzins als Belohnung für längere Laufzeiten), mit Koppelung mit Versicherungs- und Effektensparverträgen (Versicherungssparen, Investmentsparen) sowie mit Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen (Bausparvertrag). Sondersparformen werden insbesondere dann angeboten, wenn „normale“ Sparkonten für die Kunden unattraktiv erscheinen, zuletzt etwa wegen des niedrigen Zinses (Spareckzins). Sondersparformen wurden in den letzten Jahren vielfach durch ein zunehmendes Angebot von strukturierten Finanzprodukten/Zertifikaten verdrängt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankschuldverschreibung
Cum-cum-Geschäfte
Cum-ex-Geschäfte
Einlagen
Geldmarkt
Giralgeld
Kündigungssperrfrist
Liquiditätsmanagement
Masterfonds
Sichteinlage
Sichtguthaben
Sparbrief
Sparkonto
Sparurkunde, Verlust
Termineinlage
Versicherungssparen
Vorschusszinsen
schädliche Verwendung
vermögenswirksames Sparen
vorzeitige Verfügung bei Sparkonten
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