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Sprintzertifikat

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Sprintzertifikat ist ein Retailzertifikat der Klasse Anlageprodukt, das eine Investition in den Basiswert zzgl. eines Call mit einem niedrigen Basispreis (Strike) sowie einer Stillhalterposition in einem Call mit einem hohen Basispreis verbrieft. Die Dividenden des Basiswertes behält der Emittent üblicherweise ein. Die Bezugsverhältnisse der Long-Position und der Short-Position in den Calls sind so gewählt, dass das Produkt ab dem hohen Strike gecapped ist.

    2. Motivation: Der Anleger partizipiert unterhalb des niedrigen Strikes mit einem Hebel von eins am Kursverlauf des Basiswertes. Zwischen dem niedrigen und dem hohen Strike partizipiert er abhängig von der festgelegten Partizipationsrate überproportional, z.B. doppelt oder dreifach. Oberhalb des hohen Strikes partizipiert der Anleger nicht mehr. Er spekuliert folglich auf einen Kursanstieg über den niedrigen Strike hinaus, aber nicht über den hohen Strike.

    3. Nachbildung: Das Auszahlungsprofil kann mittels der Investition in den Basiswert sowie einer Long-Position in Calls mit dem niedrigen Strike und einer Short-Position in Calls mit dem hohen Strike nachgebildet werden. Die Anzahl der Calls sind jeweils so zu wählen, dass die gewünschte Partizipation zwischen den beiden Strikes und der Cap oberhalb des oberen Strikes erreicht werden.

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