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Statistik über Wertpapierinvestments

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Depotstatistik; 1. Begriff: Gegenstand dieser Statistik sind Wertpapierdepots, die von den meldepflichtigen Instituten für in- und ausländische Deponenten unterhalten werden (Depot B-Geschäft). Darüber hinaus haben die inländischen Banken ihre eigenen Wertpapierbestände zu melden (Depot A-Geschäft), unabhängig davon, wo die Wertpapiere verwahrt werden. Die Erhebung wird zum Stand am Monatsende auf der Basis eines Wertpapier-für-Wertpapier-Berichtssystems durchgeführt. Die Meldungen umfassen börsenfähige Anleihen und Schuldverschreibungen, börsenfähige Geldmarktpapiere, Aktien, Genussscheine sowie Investmentzertifikate – gegliedert nach den Wirtschaftssektoren und Herkunftsländern der Kunden. Zudem wird die Anzahl der Kundendepots nach den jeweiligen Wirtschaftssektoren erfasst. Ab Dezember 2013 werden im Rahmen dieser Statistik auch Wertpapier­eigenbestände ausgewählter Bankgruppen auf Konzernebene erhoben. Meldepflichtig sind inländische Banken (monetäre Finanzinstitute; mit Ausnahme der Geldmarktfonds), inländische Kapitalanlagegesellschaften, "sonstige" inländische Kreditinstitute, die das Depotgeschäft nach § 1 I 2 Nr. 5 KWG betreiben.

    2. Merkmale: Die Statistik über Wertpapierinvestments ist über das Bundesbank ExtraNet nach dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Berichtsschema spätestens bis zum Geschäftsschluss des 6. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Monats zu übermitteln. Die Ergebnisse der Statistik werden regelmäßig in der Statistischen Sonderveröffentlichung 9 „Wertpapierdepots“ sowie in der Veröffentlichung „Statistik über Wertpapierinvestments“ auf der Homepage der Bundesbank veröffentlicht.

    Vgl. auch Melde- und Anzeigepflichten der Institute.

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