Depotkunde
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Deponent, Hinterleger, Einlieferer, Depotinhaber; Kunde eines Kreditinstituts, der bei diesem ein offenes Depot errichtet hat, in welchem er Wertpapiere i.S. des Depotgesetzes als Hinterleger (Hinterlegung) verwahren und verwalten lässt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
eingehend
Depotkunde
ausgehend