Stückelung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Merkmale: Bei Wertpapieren die Aufteilung in verschiedene Nennbeträge (z.B. 5 oder 10 Euro) oder Stückeinheiten (z.B. 1, 5, 100 Stück); Stückelung bei Investmentzertifikaten: z.B. 1, 10, 100 und 500 Anteile. Als Großstücke sind in einer Sammelurkunde zusammengefasste Wertpapiere anzusehen, die über einen höheren als in der üblichen Stückelung abweichenden Nennbetrag lauten (z.B. Globalaktie über 10.000 Euro oder Global-Anleihe über eine Mio. Euro).
2. Besonderheiten: Bei Banknoten die Einteilung der Notenausgabe hinsichtlich der Nennbeträge einer Banknotenserie. Die Deutsche Bundesbank gibt im Auftrag der Europäischen Zentralbank auf Euro lautende Noten zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und (auslaufend) 500 Euro aus.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
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