Finanzgeschäfte i. S. der Rechnungslegungsverordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
seit dem BilMoG wird der Begriff "Finanzgeschäfte" in der Rechnungslegungsverordnung nicht mehr verwendet, statt dessen wird dort nunmehr von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes gesprochen. Hierzu gehören: Geschäfte mit Wertpapieren des Handelsbestands, mit derivativen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen, Swaps usw.) und mit Edelmetallen.
Vgl. auch Rahmenvertrag für Finanzgeschäfte.
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