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Revision von trassiert-eigener Wechsel vom 12.11.2018 - 12:39

trassiert-eigener Wechsel

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    gezogener Wechsel, bei dem sich der Aussteller selbst als Bezogenen einsetzt (Art. 3 II WG); bei Kaufleuten (Kaufmann) mit mehreren Niederlassungen gebräuchlich, wobei der Wechsel zumeist von der Haupt- auf die Zweigniederlassung gezogen wird (Kommanditwechsel).

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