trassiert-eigener Wechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gezogener Wechsel, bei dem sich der Aussteller selbst als Bezogenen einsetzt (Art. 3 II WG); bei Kaufleuten (Kaufmann) mit mehreren Niederlassungen gebräuchlich, wobei der Wechsel zumeist von der Haupt- auf die Zweigniederlassung gezogen wird (Kommanditwechsel).
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