trassiert-eigener Wechsel
(weitergeleitet von Kommanditwechsel)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gezogener Wechsel, bei dem sich der Aussteller selbst als Bezogenen einsetzt (Art. 3 II WG); bei Kaufleuten (Kaufmann) mit mehreren Niederlassungen gebräuchlich, wobei der Wechsel zumeist von der Haupt- auf die Zweigniederlassung gezogen wird (Kommanditwechsel).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.