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Treuhandkredit
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Investitionskredit aus zweckgebundenen fremden Mitteln, der von einem zwischengeschalteten Kreditinstitut (Hausbank als Treuhänder) ohne Übernahme eines Kreditrisikos an Endkreditnehmer zur Verfügung gestellt wird. Es besteht jedoch eine Sorgfaltspflicht. Unterschieden werden durchlaufender Kredit (Kreditgewährung im Namen der Hausbank mit Übernahme des Kreditrisikos) und Verwaltungskredit (Kreditgewährung im fremden Namen).
Vgl. auch weitergeleiteter Kredit.
Gegensatz: durchgeleiteter Kredit.
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