durchlaufender Kredit
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Investitionskredit, der von Banken und Sparkassen durch die Weitergabe von zweckgebundenen fremden Mitteln (öffentliche Kreditprogramme) an einen Endkreditnehmer bereitgestellt wird, wobei die Kreditgewährung im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Treugebers ohne Übernahme des Kredit- und Liquiditätsrisikos erfolgt (Treuhandkredit). Diese Risiken werden vom Geldgeber getragen. Lediglich für eine ordnungsgemäße, dem Treuhandauftrag entsprechende Verwaltung der Kredite sowie für die Abführung der Zins- und Tilgungsleistungen übernimmt das zwischengeschaltete Kreditinstitut die Haftung. Die Weiterleitungsmittel werden auf der Passivseite der Bankbilanz unter der Position „Treuhandverbindlichkeiten“ bilanziert. In gleicher Höhe erfolgt der Bilanzausweis der kurz-, mittel- oder langfristigen durchlaufenden Kredite auf der Aktivseite. Aktiv- und Passivpositionen der durchlaufenden Kredite sind also stets ausgeglichen. Durchlaufende Kredite sind zu unterscheiden von den im fremden Namen gewährten Verwaltungskrediten. Beide Kreditarten werden unter dem Oberbegriff Treuhandkredit zusammengefasst.
Vgl. auch weitergeleiteter Kredit.