weitergeleiteter Kredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Investitionskredit aus i.d.R. zinsgünstigen zweckgebundenen fremden Mitteln, der über ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut (Hausbank) an den Endkreditnehmer geleitet wird. Wird der Kredit mit vollem oder teilweisem Kreditrisiko der Hausbank dem Endkreditnehmer zur Verfügung gestellt, wird der weitergeleitete Kredit als durchgeleiteter Kredit (auch Durchleitungskredit bzw. Weiterleitungskredit) bezeichnet. Wird der Kredit ohne Übernahme eines Kreditrisikos von der Hausbank dem Endkreditnehmer zur Verfügung gestellt, ist es ein Treuhandkredit, der die Bezeichnung durchlaufender Kredit (Kreditgewährung im eigenen Namen) oder Verwaltungskredit (Kreditgewährung im fremden Namen) trägt.
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