Verwaltungskredit
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Investitionskredit, der von Banken und Sparkassen durch Weitergabe von zweckgebundenen fremden Mitteln an einen Endkreditnehmer bereitgestellt wird, wobei das zwischengeschaltete Kreditinstitut lediglich als Zahl- bzw. Verwaltungsstelle fungiert. Das Kreditinstitut handelt als Treuhänder (Treuhand) im fremden Namen sowie für fremde Rechnung ohne Übernahme eines Kreditrisikos. Typisch für Verwaltungskredite ist auch, dass das Kreditinstitut bei Insolvenz des Endkreditnehmers die Kreditforderung nicht im eigenen Namen, sondern nur als Vertreter des Treugebers einklagen kann. Verwaltungskredite werden beim zwischengeschalteten Kreditinstitut nicht bilanziert. Verwaltungskredite zählen wie durchlaufende Kredite zu den Treuhandkrediten.
Vgl. auch weitergeleiteter Kredit.
Gegensatz: durchgeleiteter Kredit.