Geschäftsguthaben
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, mit dem ein Mitglied an einer Genossenschaft tatsächlich finanziell beteiligt ist (Beteiligung). Das Geschäftsguthaben setzt sich zusammen aus den auf einen oder mehrere Geschäftsanteile tatsächlich eingezahlten Beträgen zuzüglich Gewinnzuweisungen (Gewinn) und Verlustabschreibungen (Verlust); bedeutsam ist es für die Gewinn- und Verlustverteilung (§ 19 GenG) und die Berechnung von Abfindungsansprüchen (z.B. im Falle des Ausscheidens). Die Summe der von allen Mitgliedern entrichteten Einlagen bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital der Genossenschaft.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Geschäftsguthaben
ausgehend