Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft
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Durch die Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft (Verordnung (EG) Nr. 924/2009), die für alle EU-Mitgliedstaaten gültig ist, wurden die Gebührenunterschiede zwischen grenzüberschreitenden und inländischen Zahlungen in Euro bis zu einem Betrag von 50.000 Euro aufgehoben. Sie umfasst alle elektronischen Zahlungen, d.h. Überweisungen, Lastschriften, Abhebungen an Geldautomaten, Kredit- und Debitkartenzahlungen sowie sonstige Finanztransfers. Je nach Art der Zahlung können dabei bestimmte Voraussetzungen existieren, so etwa bei der Auftragserteilung einer Überweisung die Angabe von IBAN und BIC.
Alle Nicht-Euroländer der EU können die Anwendung der Verordnung auch dahingehend ausdehnen, dass für Zahlungen in Euro die gleichen Gebühren wie für Zahlungen in der Landeswährung erhoben werden. Geändert bzw. erweitert wurde die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 im März 2012 durch Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (sogenannte „SEPA-Verordnung“). Hierdurch konnten letztlich die bis dato bestehenden Unterschiede in den EU-Mitgliedstaaten überwunden sowie der grenzüberschreitende bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr innerhallb der EU einfacher, schneller und kostengünstiger abgewickelt werden.
Weitere Informationen unter www.ec.europa.eu.