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Wechselkursregelungen im IWF
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Nach der seit 1978 geltenden Fassung des IWF-Abkommens (Bretton-Woods-Abkommen) ist jedem Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Wechselkursregelung freigestellt. So kann sich das Mitgliedsland entscheiden zwischen Wechselkurssystemen, bei denen der Wechselkurs durch Angebot und Nachfrage nach der eigenen Währung auf den Devisenmärkten bestimmt wird (flexible Wechselkurse oder floatende Wechselkurse, Floating), und Systemen, die einen oder mehrere feste Bezugspunkte für die eigene Währung vorsehen, z.B. das SZR (Sonderziehungsrechte) oder eine einzige (z.B. US-Dollar) oder mehrere Währungen (z.B. Gemeinschaftsregelung wie beim früheren Europäischen Währungssystem [EWS]). Nicht mehr erlaubt ist eine Bindung der Wechselkurse an Gold.
Gründe für die Wahl des Wechselkurssystems ergeben sich aus der speziellen Import- oder Exportstruktur eines Staates und auch aus bestimmten währungs- und wirtschaftspolitischen Leitvorstellungen. Für primär rohstoffexportierende Länder mag es im Devisenmanagement leichter sein, sich z.B. an den US-Dollar zu binden, da in dieser Währung viele Rohstoffpreise quotiert und Exportkontrakte abgeschlossen werden. Länder mit einer diversifizierten Handelsstruktur mögen es vorteilhafter finden, den unterschiedlichen Wechselkursentwicklungen anderer Handelswährungen dadurch zu begegnen, dass sie den Kurs ihrer Währung an einen Währungskorb wie z.B. an das SZR binden. Auch Länder, die ihre Währungen „floaten” lassen, greifen durch gelegentlichen An- und Verkauf von Fremdwährungen am Devisenmarkt ein, um „erratische” Wechselkursschwankungen zu verhindern. Kommen diese Glättungsinterventionen häufiger und massiver vor, spricht man vom „kontrollierten Floating”.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht monatlich in der Devisenkursstatistik (Statistisches Beiheft 5 zum Monatsbericht; Deutsche Bundesbank, Veröffentlichungen) einen Überblick über die Wechselkursregelungen, basierend auf dem Annual Report on Exchange Arrangements and Exchange Restrictions des IWF. Das Klassifizierungssystem des IWF beruht auf den tatsächlichen, den de facto in den verschiedenen Ländern bestehenden und identifizierten Wechselkursregimen. Diese können sich von den offiziellen, d.h. de jure vorgesehenen Wechselkursregelungen unterscheiden.
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