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Revision von Wettbewerb vom 06.04.2020 - 13:09

Wettbewerb

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zentrales Verfahren zur Allokation in der Marktwirtschaft. Die durch Wettbewerb erreichbaren gesamtwirtschaftlichen Ziele fasst man häufig in Anlehnung an E. Kantzenbach in fünf Wettbewerbsfunktionen zusammen:
    a) Auf Märkten für Produktionsfaktoren soll Wettbewerb die funktionale Einkommensverteilung nach der Produktivität steuern. Die Ausbeutung Einzelner aufgrund von Marktmacht lasse sich so verhindern. Leistungsschwache Personen erhalten Sozialtransfers des Staates (Soziale Marktwirtschaft).
    b) Auf Güter- und Dienstleistungsmärkten soll Wettbewerb die Zusammensetzung und Verteilung des Angebots nach den Käuferpräferenzen steuern. Dies gewährleiste ein höchstmögliches Maß an individueller Bedürfnisbefriedigung.
    c) Wettbewerb lenke die Produktionsfaktoren in ihre produktivsten Einsatzmöglichkeiten. Dadurch werden die Kosten einer gegebenen Produktion besonders niedrig gehalten bzw. wird die Wertschöpfung gegebener Faktoreinsatzmengen besonders gesteigert.
    d) Wettbewerb fördere die flexible Anpassung der Produktionsmengen und Kapazitäten an sich laufend ändernde Marktdaten. Dies vermindert die gesamtwirtschaftlichen Kosten notwendiger Änderungen der Wirtschaftsstrukturen und begrenzt Fehlinvestitionen.
    e) Wettbewerb beschleunige die Durchsetzung des technischen Fortschritts. Er zwingt zu ständiger Effizienzsteigerung durch Invention und Innovation.

    Dem Schutz des Wettbewerbs dienen national das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), im EU-Recht Art. 101 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und weitere EU-Rechtsakte (Europäisches Wettbewerbsrecht).

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