Zahlschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wird grundsätzlich von Kunden herausgegeben, die Rechnungen verschicken. Der Zahlungsempfänger kann durch Vorgabe des Empfängerkontos und der Verwendungszweckangaben (z.B. Kundennummer) seinen Zahlungseingang gezielt steuern und einfacher auswerten. Der Zahlungspflichtige ergänzt den weitestgehend ausgefüllten Zahlschein nur noch um wenige Angaben (z.B. Auftraggeber und International Bank Account Number IBAN).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Zahlschein
ausgehend