Direkt zum Inhalt

Zahlschein

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wird grundsätzlich von Kunden herausgegeben, die Rechnungen verschicken. Der Zahlungsempfänger kann durch Vorgabe des Empfängerkontos und der Verwendungszweckangaben (z.B. Kundennummer) seinen Zahlungseingang gezielt steuern und einfacher auswerten. Der Zahlungspflichtige ergänzt den weitestgehend ausgefüllten Zahlschein nur noch um wenige Angaben (z.B. Auftraggeber und International Bank Account Number IBAN).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Zahlschein"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Zahlschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlschein-62740 node62740 Zahlschein node62056 Umsatzsteuer bei Kreditinstituten node62028 Überweisungsverkehr node62056->node62028 node56047 bargeldloser Zahlungsverkehr node58444 Gironetze node62028->node62740 node62028->node56047 node62028->node58444
    Mindmap Zahlschein Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlschein-62740 node62740 Zahlschein node62028 Überweisungsverkehr node62028->node62740

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete