Gironetze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsverkehrsnetze, die von der Deutschen Bundesbank, den Kreditinstituten und der Deutschen Postbank AG unterhalten werden. Von besonderer Bedeutung ist das Gironetz der Deutschen Bundesbank. Sie bietet den Kreditinstituten und ihren Girokontoinhabern über ihre 47 Filialen, zwei Hochverfügbarkeitsrechenzentren und sechs Zahlungsverkehrspunkte ein wettbewerbsneutrales Gironetz an. Umfassende Gironetze sind daneben das Gironetz der Kreditgenossenschaften (auch als Deutscher Genossenschaftsring bezeichnet), das Gironetz der Sparkassen (auch als Spargironetz bezeichnet) sowie die Gironetze der deutschen Großbanken. Über die Gironetze wird der Überweisungs- und Einzugsverkehr abgewickelt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Gironetze
ausgehend