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Zentralbankgeld
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1. Begriff: das von einer Zentralbank geschaffene (geschöpfte, bereitgestellte) Geld, d.h. Sichtguthaben (Sichteinlagen) auf Konten bei der Zentralbank (Zentralbankguthaben) und Bargeld außerhalb der Zentralbank (Banknoten sowie in Umlauf gebrachte Scheidemünzen, die i.Allg. zum Zentralbankgeld gezählt werden).
2. Arten: Aus Sicht der Banken wird zwischen aktuellem und potenziellem Zentralbankgeld unterschieden (freie Liquiditätsreserven). Zu aktuellem Zentralbankgeld rechnen Zentralbankguthaben und Kassenbestände der Kreditinstitute. Zu dem potenziellen Zentralbankgeld zählen die Aktiva der Kreditinstitute, die von diesen jederzeit bei der Zentralbank in aktuelles Zentralbankgeld umgetauscht werden können. Die Aktivpositionen der Bilanz der Zentralbank zeigen, aus welchen Quellen das vorhandene Zentralbankgeld stammt. Dagegen zeigen die Passivpositionen von deren Bilanz, in welcher Form Nichtbanken und Kreditinstitute das vorhandene Zentralbankgeld halten.
3. Bedeutung: Zentralbankgeld ist Grundlage der Geldschöpfung der Geschäftsbanken, dessen bereitgestellte Höhe beeinflusst damit die Höhe der Geldmenge in einer Volkswirtschaft (Geldmengenbegriffe).
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