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Abfindungsangebot
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1. Allgemein: Angebot auf Gewährung einer Entschädigung für die freiwillige Aufgabe einer Rechtsposition, oft im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, um dem Arbeitnehmer einen Anreiz zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem (an sich noch nicht beendbaren) Arbeitsvertrag zu bieten.
2. Gesellschaftsrecht: Mit Modifikationen in einzelnen Teilgebieten (z.B. Konzernrecht) Angebot einer Gesellschaft gegenüber einem ausscheidungswilligen Mitglied (Anteilsinhaber) auf Zahlung eines Ausgleichs für die Preisgabe seines Geschäftsanteils, z.B. bei einem Abandon oder nach einer Umwandlung. Praktisch bedeutsam ist ferner das Abfindungsangebot an die durch einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag (§ 291 I 1 AktG) benachteiligten Minderheitsaktionäre (Abfindung außenstehender Aktionäre).
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