Bankakzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. von einem erstklassigen Kunden auf eine Bank im Rahmen eines Akzeptkredits gezogener Wechsel, den diese zumeist selbst diskontiert (Diskontgeschäft). An die Kreditleihe schließt sich dann unmittelbar das Geldleihgeschäft (Geldleihe) an. Bankakzepte können jedoch, wie jedes andere Akzept auch, bei einer anderen Bank zum Diskont ein- oder an einen Gläubiger weitergereicht werden.
2. Ein zur Beschaffung liquider Mittel begebenes Bankakzept wird auch als Finanzakzept bezeichnet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
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